Fahrschule Cronau

FÜHRERSCHEIN KLASSE AM

Definition Klasse AM
-Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Der Hubraum darf 50ccm nicht übersteigen. Die Leistung bei Elektromotoren darf 4 kW nicht übersteigen.

-Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Der Hubraum bei Benzinmotoren darf 50ccm nicht übersteigen. Die Leistung bei Elektro- bzw. Dieselmotoren darf 4 kW nicht übersteigen.

-Vierrädrige Leicht-Kfz mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Der Hubraum bei Benzinmotoren darf 50ccm nicht übersteigen. Die Leistung bei Elektro- bzw. Dieselmotoren darf 4 kW nicht übersteigen. Die Leermasse darf maximal 350 kg betragen.
Mindestalter
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Vorgeschriebene Ausbildung
Theorie:
Insgesamt sind 14 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 2 klassenspezifische Unterrichte. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die theoretische Ausbildungspflicht. Der klassenspezifische Unterricht wird individuell vereinbart.
Praxis:
Es sind keine Sonderfahrten (wie z.B.: Landstraße oder Nachtfahrt) vorgeschrieben. Es ist nur eine Grundausbildung ist vorgeschrieben. Diese beinhaltet unter anderem die Grundfahraufgaben wie (Slalom, Ausweichen, Kreisfahren etc). Schutzkleidung wie Motorradjacke und -hose, Helm, Nierengurt und Handschuhe müssen sie zur Fahrstunde mitbringen.